Punktereform in Flensburg
Ab 01.05.2014 werden nur noch grobe Verkehrsordnungswidrigkeiten (Geldbuße ab 60,00 €) und Verkehrsstraftaten „bepunktet“ und im Verkehrszentralregister in Flensburg gespeichert.
Die Delikte sind in Anlage 13 der Führerscheinverordnung abschließend aufgeführt. Nicht mehr bepunktet und eingetragen werden ab 01.05.2014 Taten, die keine unmittelbare Bedeutung für die Verkehrssicherheit haben, wie z. B. Beleidigungen im Straßenverkehr, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, unberechtigtes Befahren einer Umweltzone, Verstoß gegen die Fahrtenbuchauflagen oder das Sonn- und Feiertagsfahrverbot.
Punkte die nach neuem Recht nicht eingetragen würden, werden zum 01.05.2014 automatisch im Verkehrszentralregister gelöscht.
Zukünftig werden einfache Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt, grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten mit 2 Punkten und Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis mit 3 Punkten geahndet.
Bestehen bleibende Punkte werden am 01.05.2014 automatisch umgerechnet:
1 – 3 Punkte neu 1 Punkt
4 – 5 Punkte neu 2 Punkte
6 – 7 Punkte neu 3 Punkte
8 – 10 Punkte neu 4 Punkte
11 – 13 Punkte neu 5 Punkte
14 – 15 Punkte neu 6 Punkte
16- 17 Punkte neu 7 Punkte
18 und mehr Punkte neu 8 Punkte.
Auch nach neuem Recht ist bei einem Stand bis zu 5 Punkten einmal in 5 Jahren der Abbau eines Punktes bei freiwilliger Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (Kosten ca. 400,00 €) möglich. Maßgeblich ist der Tag der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung, welche innerhalb von 3 Monaten bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden muss.
Tip: Da die alte Regelung bei einem Stand bis zu 8 Punkten den Abbau von 4 Punkten zuläßt, sollte diese Möglichkeit durch eine Teilnahmebescheinigung noch vor dem 01.05.2014 genutzt werden.
Ab dem 01.05.2014 erfolgt bei einem Punktestand bis zu 3 Punkten eine Vormerkung, bei 4 und 5 Punkten eine Ermahnung, bei 6 und 7 Punkten eine Verwarnung.
Bei Erreichen von 8 oder mehr Punkten entzieht die Behörde wie bisher die Fahrerlaubnis. Nach neuem Recht werden mit 1 Punkt geahndete Delikte nach 2,5 Jahren, mit 2 Punkten nach 5 Jahren und mit 3 Punkten nach 10 Jahren unabhängig von Neueintragungen gelöscht.
Stand 2/2014